
Rechtsanwaltskanzlei Mitzkat-Schulz
Vergütung
Wir beraten Sie gerne und aus Überzeugung. Weil das so ist verlangen wir auch keine Vorschüsse oder sonstige Sicherheitsleistungen. Die Vergütung erfolgt dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerne erteilen wir Ihnen eine Erstberatung, einen Kostenvoranschlag oder eine unverbindliche Risikoeinschätzung.
Prozesskostenhilfe
Sind Sie nicht rechtsschutzversichert und nicht in der Lage, in Aussicht stehende Gerichtskosten zu tragen, beraten wir sie selbstverständlich auch im Bezug auf die Erteilung von Prozesskostenhilfe durch den Staat.
Stefanie Schulz
Fachanwältin für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Kontakt:
T (030) 3134103
F (030) 31505890
Adresse:
Wilhelmsaue 137
10715 Berlin
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