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Vergütung

Wir beraten Sie gerne und aus Überzeugung. Weil das so ist verlangen wir auch keine Vorschüsse oder sonstige Sicherheitsleistungen. Die Vergütung erfolgt dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerne erteilen wir Ihnen eine Erstberatung, einen Kostenvoranschlag oder eine unverbindliche Risikoeinschätzung.

Prozesskostenhilfe

Sind Sie nicht rechtsschutzversichert und nicht in der Lage, in Aussicht stehende Gerichtskosten zu tragen, beraten wir sie selbstverständlich auch im Bezug auf die Erteilung von Prozesskostenhilfe durch den Staat. 

Stefanie Schulz

Fachanwältin für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Kontakt:

T (030) 3134103

F (030) 31505890

M mitzkat-schulz@arcor.de

Adresse:

Wilhelmsaue 137

10715 Berlin

Bitte kontaktieren Sie 

uns und vereinbaren

Sie einen Termin 

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